Kinderschutz

Kinderschutz

Unser Handlungsleitfaden "Kinderschutz"

Der TBE ist ein Verein, in dem alle Menschen, und vor allem Kinder als besonders schützenswerte Gruppe, sich sicher vor sexuellen Übergriffen fühlen müssen.

Deshalb haben wir uns als Verein darauf verständigt uns wie folgt zu positionieren:

  1. Eine Vereinskultur des Hinsehens und der Beteiligung entwickeln.
  2. Einen formalen Rahmen und klare Regeln zum Umgang mit sexualisierter Gewalt schaffen.
  3. Präventionsnetzwerke und Kooperationen aufbauen.
  4. Wissen und Handlungskompetenz zum Umgang mit sexualisierter Gewalt entwickeln.

Folgende weitere Punkte müssen hierbei stets Beachtung finden:

Risiko und Potentialanalyse 

  • Welche Risiken gibt es bei unserem Sportverein?
  • Viele verschiedene Abteilungen mit jeweils unterschiedlichen Altersstrukturen

Abhängigkeitsverhältnisse

  • Leistungsabhängigkeit
  • Emotionale Abhängigkeit

Hierarchische Machtstrukturen

  • Alters- und Kompetenzgefälle
  • Geschlechterhierarchie

Körperzentriertheit

  • Körperkontakt
  • Kleidung

Kommunikation und Social Media

  • Private Kontaktaufnahme
  • Sprachgebrauch und Ansprache
  • Umgang mit Handys und der Verbreitung von Bildmaterial

Sportartspezifische Risikofaktoren

  • Hilfestellung
  • Umgang mit Verletzung
  • Körperliche Nähe bei Behandlung

Infrastrukturen der Organisation

  • Trainingsort und Räumlichkeit
  • Fördertraining
  • Abgeschirmte Situation
  • Umkleide- u. Duschsituation
  • Freizeit mit Übernachtung
  • Transport zum Wettkampf

Verhaltenskodex

Ein verpflichtender Kodex, dem jede/r ÜbungsleiterIn zugestimmt haben muss

Personalverantwortung

Beantragung und Einsicht der Führungszeugnisse

Verdachtsfall

Betroffene oder Dritte (Eltern von Betroffenen, andere Vereinsmitglieder) können sich im Verdachtsfall an unseren Kinderschutzbeauftragten wenden. Auch kann das Gespräch mit einer weiteren Person im Verein gesucht werden (z.B. Trainer*in, Vorsitzende*r), die dann wiederum die Kinderschutzbeauftragten informieren. Nach dem Gespräch mit dem Kinderschutzbeauftragten wird entschieden, welche weiteren Schritte gegangen werden.

Beschwerdestellen

Der Kinderschutzbeauftragte ist die erste Anlaufstelle bei Beschwerden und Fragen.

Verhaltenskodex "Kinderschutz"

Dieser Eherenkodex gilt für alle ehrenamtlichen, neben- und hauptberuflichen Übungsleiter beim TB Emmendingen 1844 e.V.

  1. Ich werde das Vertrauen, das Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in mich setzen, nicht missbrauchen.
  2. Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
  3. Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
  4. Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
  5. Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
  6. Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
  7. Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
  8. Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
  9. Ich höre den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu, d.h. ich gehe auf ihre Wünsche und Bedürfnisse ein und nehme Beschwerden jeglicher Art ernst.
  10. Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
  11. Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
  12. Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
  13. Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.

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